Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unterbringung im

Apparthotel Ampertal, Petra Braun-Spitzweg, Am Pflegergrund 6, 85402 Kranzberg

 

I. Geltungsbereich

 

1. Diese AGB gelten für sämtliche Überlassungen von Appartments zur Beherbergung und allen damit zusammenhängenden Leistungen.

Die Hausordnung ist Bestandteil der AGB.

 

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen abweichenden Geschäftsbedingungen des Gastes/Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart.

 

II. Vertragsabschluss

 

1. Die Buchung kann durch den Gast/Vertragspartner schriftlich, per E-Mail oder Telefax vorgenommen werden.

 

2. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das AHA zustande. Das AHA bestätigt dies dem Gast/Vertragspartner schriftlich, per E-Mail oder Telefax.

 

III. Grundsatz

 

1. Die Höchstdauer Belegung beträgt 6 Monate. Änderungen zur Aufenthaltsdauer müssen in schriftlicher Form erfolgen.

Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen.

 

2. Bei allen Appartements hat das AHA Zugangsrecht.

• Die Räume werden einmal pro Woche gereinigt.

• Die Zimmerreinigung beinhaltet nicht das Spülen des Koch- und Essgeschirrs!

• Der Spüldienst kann im Zuge der Zimmerreinigung geordert werden.

• Kosten pro Spüldienst 10.-- Euro.

 

3. Eine Unter- oder Weitervermietung der Appartements ist ausgeschlossen.

• Besucher dürfen sich nur in Begleitung eines Mieters im Haus aufhalten. Besucher dürfen nicht im AHA übernachten.

 

4. Grobe, bzw. mehrmalige Verletzungen der Hausordnung können zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages führen.

 

5. In allen Räumen herrscht absolutes Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann dem Gast/Vertragspartner die Zimmerreinigung und
die
Renovierungsarbeit einer Fachfirma nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

 

6. Haustiere sind nicht erlaubt.

 

7. Zurückgelassenes Privateigentum bewahrt AHA maximal vier Wochen nach Rückgabe der Appartements auf. Nach Ablauf der Frist ist das AHA berechtigt, zurückgelassenes Privateigentum ohne Anspruch auf Ersatz zu entsorgen.

 

8. Nicht zurückgegebene Schlüssel und beschädigte Einrichtungsgegenstände werden in Rechnung gestellt, ggf. auch nachträglich.

 

IV. An- und Abreise/Bereitstellung

 

1. Gebuchte Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.

 

2. Schlüsselausgabe: Sollten Sie zu einem Zeitpunkt anreisen, zu dem unsere Rezeption nicht besetzt ist, erhalten Sie ihren Zimmerschlüssel über die Keybox.

 

3. Das AHA ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Appartements bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Soweit nichts anderes vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung von bestimmten Appartements. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung aus der Buchungsbestätigung.

 

4. Sind die laut Buchungsbestätigung zugesagten Appartements nicht verfügbar, so kann das AHA gleichwertigen Ersatz im Haus zur Verfügung stellen. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.

 

5. Die Abreise hat am Abreisetag spätestens bis 10.00 Uhr zu erfolgen.

 

6. Bei Inanspruchnahme der Appartements am Abreisetag nach 10.00 Uhr kann das AHA im Falle der Inanspruchnahme

a) bis 18 Uhr Kosten 50 % des Übernachtungspreises,

b) ab 18 Uhr Kosten 100 % des Übernachtungspreises berechnen.

 

V. Preise

 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Kommt es nach dem Abschluss des Beherbergungsvertrages zu einer Umsatzsteuererhöhung, so gilt der zur Zeit der Zimmernutzung geltende Steuersatz.

 

VI. Zahlung

 

Das AHA ist berechtigt, die verbindliche Reservierung des Appartements von der Leistung einer Anzahlung abhängig zu machen. Die vom AHA geforderten Anzahlungen sind jeweils bis zu dem vom AHA angegebenen Zeitpunkt zu bezahlen.

 

2. Die Übernachtungen sind im Voraus, spätestens am Einzugstag, durch Überweisung oder Barzahlung in Euro zu bezahlen.

 

3. Zahlungsbedingungen:

- Buchung bis 14 Nächte komplett im Voraus.

- Buchung über 14 Nächte 500 .-- € Anzahlung eine Woche vor Einzug.

Vorauszahlungen sind maximal für 4 Wochen möglich. Bei nicht termingerechtem Eingang der Anzahlung besteht kein Anspruch auf das gebuchte Zimmer.

 

4. Zahlungsrückstand führt zur sofortigen Beendigung des Unterbringungsvertrages, wenn das AHA dies dem Vertragspartner/Gast unter Setzung einer angemessenen Zahlungsfrist mitgeteilt hat.

Für jede Mahnung berechnet das AHA eine Mahngebühr von 15.-- €.

 

5. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem AHA für die Verpflichtungen aus der Buchung.

 

VII. Rücktrittsrecht, Storno durch den Gast/Vertragspartner

 

1. Der Vertragspartner kann jederzeit vor Reisebeginn und/oder während des Aufenthaltes von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

 

2. Bei Stornierung kann das AHA Stornokosten berechnen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung im AHA.

 

Bei vorzeitiger Abreise, Nichtanreise oder kurzfristiger Stornierung erlauben wir uns Stornogebühren in Rechnung zu stellen:

- Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise.

- Stornogebühren nach Ablauf der Stornofrist und bei Nichtanreise 100 % des Gesamtpreises.

Eine Stornierung wird nur in schriftlicher Form per Post, Fax oder Email akzeptiert.

 

VIII. Rücktrittsrecht/Kündigung durch das Apparthotel Ampertal

 

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das AHA zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

2. Das AHA ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:

a) höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

b) die Appartements unter irreführender oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person

des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;

c) der Gast ohne Zustimmung des Vermieters das Appartement einem Dritten zur Nutzung überlässt,

d) wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des AHA andere Gäste oder den Beherbergungsbetrieb, bzw. die Sicherheit und das Ansehen des AHA in der Öffentlichkeit stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

 

3. Kündigt das AHA den Beherbergungsvertrag gemäß Pkt. 2 so behält sie den Anspruch auf den Mietpreis.

 

4. Bei einem berechtigten Rücktritt des AHA entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

IV: Haftung

 

1. Die Haftung nach § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

 

2. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Gelände des AHA zur Verfügung gestellt wird,

a) übernimmt das AHA keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und den darin gelagerten Gegenständen. Ein Verwahrvertrag kommt nicht zustande;

b) haftet das AHA nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigungen auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, dass das AHA oder die Mitarbeiter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hätten.

 

3. Das AHA haftet nicht für Folgen aus der wiederrechtlichen Nutzung eines zur Verfügung gestellten Internetanschlusses, insbesondere nicht für einen widerrechtlichen Download von Inhalten. Der Vertragspartner/Gast stellt das AHA von jeglichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen von Dritten frei.

 

4. Das AHA haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nichtleistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des AHA zurückzuführen sind.

Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des AHA auftreten, wird das AHA bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Das AHA haftet nicht für eingebrachte Sachen des Gastes. Etwaige Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich dem AHA Anzeige macht (§703 BGB)

 

5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das AHA übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenersatzansprüche aufgrund fehlerhafter Ausführung sind außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, ausgeschlossen.

Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate. Der Gast ist jedoch verpflichtet, jedweden Schaden zur Vermeidung des Verlustes der Ansprüche unverzüglich dem AHA zu melden.

Die oben genannten Bestimmungen gelten zugunsten des AHA auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Für Vermögensschäden des Gastes haftet das AHA grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, sofern das AHA schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat.

 

X. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich der Geschäftsbedingungen, unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen.

 

XI. Schlussbestimmung

 

1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Freising.

 

2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

3. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis gebenden Streitigkeiten ist Freising.

 

Stand Juli 2023

* AHA = Apparthotel Ampertal